Ab dem 35. Lebensjahr findet diese Vorsorgeuntersuchung zur Bestimmung des individuellen Gesundheitsrisikos alle drei Jahre statt – Versicherte unter 35 Jahre dürfen diese Leistungen einmalig in Anspruch nehmen.
Eine einmalige Untersuchung mittels Ultraschall zur frühen Entdeckung von Veränderungen der Bauchschlagader. Anspruchsberechtigt sind Männer ab 65 Jahren.
Eine allgemeine Untersuchung für Jugendliche zwischen 12 und 14 Jahren.
Eine allgemeine Untersuchung für Jugendliche zwischen 16 und 17 Jahren.